Vorschützen
, [
1295-1296] verb. reg. act. eigentlich,
als einen Schutz, eine Schutzwehr vor sich her aufführen. Man gebraucht es am
häufigsten im figürlichen Verstande, als eine Entschuldigung, als eine
Rechtfertigung anführen, ohne zu entscheiden, ob sie gegründet ist oder nicht,
wodurch es sich von vorgeben und vorwenden unterscheidet. Warum schützen sie
ihre Umstände vor? Gell. Eine Krankheit vorschützen, warum man nicht kommen
könne. So auch die Vorschützung.