Vorrücken
, [
1287-1288] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt gebraucht wird. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn,
vorwärts rücken. Mit der Armee vorrücken. Der Feind ist vorgerückt. In der
Mahlerey sagt man, eine Farbe rückt vor, wenn sie die Gegenstände dem Vorgrunde
gleichsam nähert. Weiß rückt mit dem Braunen vor, und entfernt ohne dasselbe.
Bloßes Schwarz rückt am stärksten vor. 2. Als ein Activum. (1) Vorwärts rücken,
durch einem Ruck vorwärts bringen. (2) Vor etwas rücken. a. Eigentlich. Den
Schrank, den Tisch vorrücken, vor eine Öffnung. b. Figürlich rückt man jemanden
etwas vor, wenn man ihm etwas Vergangenes mit Bitterkeit wieder in das Andenken
bringet; wodurch es sich von vorhalten unterscheidet, mit vorwerfen aber zum
Theil gleichbedeutend ist. Jemanden die genossenen Wohlthaten vorrücken. Ihm
ein begangenes Verbrechen vorrücken. Es war mir, als rückten mir alle, die mich
sahen, mein Vergehen vor. Im weitern Verstande, überhaupt, als ein Vergehen,
als eine Unvollkommenheit vorstellig machen, gebraucht man lieber vorwerfen.
Ich habe mir dabey weiter nichts vorzurücken, las daß ich zu gutwillig gewesen,
besser vorzuwerfen. Im Oberdeutschen sagt man für vorrücken auch vorrupfen.
Daher die Vorrückung in allen Bedeutungen.