Die Vormauer
, [
1281-1282] plur. die -n, eine Mauer von
einem Dinge, so fern sie demselben zum Schutze, zur Sicherheit dienet. Man
gebraucht es am häufigsten im figürlichen Verstande von einer Sache, welche
einer andern so wohl zur Sicherheit, zum Schutze, als auch zur Abhaltung,
dienet. Die Gesetze sind eine Vormauer der Tugend, zum Schutze der Tugend;
ingleichen die Gesetze sind eine Vormauer gegen das Laster, dasselbe
abzuhalten.