Vormähen
, [
1279-1280] verb. reg. act. 1. Absolute,
der erste und vorderste unter den Mähdern seyn. 2. Einem andern vormähen, ihm
in geschwinden Mähen zuvor kommen, ihn darin übertreffen. 3. Einem vormähen, in
seiner Gegenwart zum Muster der Nachahmung mähen.