Vormachen
, [
1279-1280] verb. reg. act. welches, so
wie das einfache machen, eine sehr unbestimmte Bedeutung hat, und daher in den
meisten Fällen nur noch im gemeinen Leben gebraucht wird. 1. Vor etwas machen,
d. i. vor etwas befestigen. Einen Zaun vormachen, vor eine Öffnung, vor einen
Weg u. s. f. 2. Einem etwas vormachen, es in seiner Gegenwart zum Muster der
Nachahmung machen, damit er es nachmachen lerne; es geschehe nun auf welche Art
es wolle. 3. Jemanden einen Blauen Dunst vormachen, vor seinen Augen, die
Wahrheit durch eine Erdrichtung vor ihm zu verderben suchen; in welcher
Bedeutung man im gemeinen Leben auch absolute sagt, einem etwas vormachen, ihm
vorlügen, vorheucheln u. s. f.