Das Vorland
, [
1277-1278] des -es, plur. die -länder,
ein vorliegendes Land, das äußerste, vordere Land. Zu den Niederdeutschen
Marschländern ist es das trockne oder feste Land vor einem Deiche, d. i.
zwischen demselben und dem Wasser; der Groden. Auch an den Küsten, das vor dem
höhern Lande liegende Land, eine Art eines Vorgebirges. In dem Deutschen
Staatsrechte werden auch wohl die Österreichischen Ländern in Schwaben, oder
die Vorderösterreichischen Provinzen, nach Oberdeutscher Art die Vorlande
genannt.