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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Vorgenannt | | Der Vorgeschmack

Das Vorgericht

, [1267-1268] des -es, plur. die -e. 1. Ein Gericht, welches nach der Suppe vor einem der Hauptgerichte aufgetragen wird, ( S. Voressen.) 2. Ein Gericht, Judicium, welches vor einem Hauptgerichte gehalten wird.
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