Vorbethen
, [
1253-1254] verb. reg. act. einem
vorbehalten, eigentlich ein Gebeth in dessen Gegenwart hersagen, damit er es
nachspreche, im Gegensatze des nachbethen. Einem Kinde das Vater Unser
vorbethen. Ingleichen in jemandes Gegenwart bethen, um ihm dadurch ein Muster
zu ähnlichen Gebethen zu geben. Figürlich, doch nur und gemeiniglich im
verächtlichen Verstande, vorsagen, vorsprechen überhaupt. Daher das Vorbethen.