Vorbauen
, [
1251-1252] verb. reg. act. 1. Eigentlich,
einen Bau, ein Gebäude vor etwas aufführen, andere dadurch abzuhalten; in
welcher eigentlichen Bedeutung es doch wenig vorkommt. Üblicher ist es, e. im
figürlichen Verstande. Einem Dinge vorbauen, Veranstaltungen treffen, daß es
nicht geschehe. Einer Krankheit vorbauen. Der Gefahr vorbauen. Der Feind drohet
mit einem Einfalle, aber es ist ihm schon vorgebauet; oder auch absolute, es
ist schon vorgebauet. So auch die Vorbauung.
S. auch Vorbeugen. Anm. Es scheinet nach dem Muster des
Latein. praestruere gebildet zu seyn, welches im eigentlichen Verstande bey dem
Livius vorkommt. In der R. A. weiter vor bauen, findet keine Zusammensetzung
Statt, sondern vor stehet daselbst adverbialiter für vorwärts.