Vorarbeiten
, [
1249-1250] verb. reg. act. welches die
dritte Ordnung erfordert. 1. Jemanden vorarbeiten, ihm im Arbeiten zuvor
kommen, ihn in geschwinder Arbeit übertreffen. 2. Einem andern vorarbeiten, in
seiner Gegenwart arbeiten, ihm dadurch ein Beyspiel oder Unterricht zu
ertheilen. Wo viele wider die Gewohnheit fürarbeiten schreiben wollen, aber
alsdann die wahre Bedeutung der Partikel verkennen, welche hier sowohl, als in
andern Fällen eigentlich eine Gegenwart bezeichnet. 3. Sich oder andern
vorarbeiten, eine Arbeit vor der bestimmten Zeit, zum Behuf oder zur Verkürzung
der nachmahligen eigentlichen Arbeit verrichten. Ich habe mir viel auf morgen
vorgearbeitet. Es ist dir hierin von andern schon sehr vorgearbeitet worden. So
auch die Vorarbeitung.