* Das Vollwort
, [
1237-1238] des -es, plur. die -e, ein im
Hochdeutschen veraltetes, nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, so wohl
eine Vollmacht, als auch, und zwar noch häufiger, eine Einwilligung zu
bezeichnen. Daher bevollworten, so wohl bevollmächtigen, als auch bewilligen,
und vollworten, einwilligen.