Vollständig
, [
1235-1236] -er, -ste, adj. et adv. alle
zu seiner Bestimmung nöthige einzelne Theile habend; im Gegensatze des
unvollständig oder mangelhaft. Ein vollständiges Wörterbuch, worin alle zu
seiner Absicht gehörigen Wörter vorkommen; werden diese mit dem gehörigen Grade
der Gründlichkeit, Fruchtbarkeit und Genauigkeit ausgearbeitet, so kann es erst
den Nahmen eines vollkommnen führen. Ein vollständiger Entwurf, so fern er alle
einzelne Theile in sich fasset. Ein vollständiger Beweis. Ein vollständiges
mathematisches Besteck, wenn kein nöthiges Werkzeug darin fehlet; ein
vollkommnes, wenn alle einzelne Werkzeuge den gehörigen Grad der Güte haben.
Ein vollständiger Begriff, in der Logik, wenn man von den Merkmahlen einer
Sache klare und deutliche Begriffe hat. Idea adaequata. Eine vollständige
Summe.