Vollkantig
, [
1233-1234] adj. et adv. im Forstwesen und
der Zimmermannskunst. Vollkantiges Holz, welches auf allen Seiten beschlagen,
d. i. viereckt zugehauen ist, seine völlige Kanten habend; im Ge- gensatze des
baumkantigen, woran noch die Ründe des Baumes wahrzunehmen ist.
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1233-1234]