Das Vogtlehen
, [
1223-1224] des -s, plur. ut nom. sing.
ehedem ein Gut, womit ein Vogt, d. i. Schirmherr, für seinen Schutz von einem
geistlichen Stifte belehnet ward, ingleichen die demselben dadurch zugleich
übertragene Schirmgerechtigkeit. Zuweilen auch ein Lehen, welches ein
Schutzherr zu verleihen hat.