Das Vogtgericht
, [
1223-1224] des -es, plur. die -e, das
Gericht eines Vogtes in verschiedenen Bedeutungen dieses Wortes, doch nur noch
in einigen Provinzen in einzelnen Fällen. (
S. Vogtding.) In manchen Orten ist das Vogtgericht,
Vogtding, oder die Vogtey, ein Untergericht, an manchen Orten aber ein
Obergericht, je nach dem der Vogt war, der es zu verwalten hatte.