Das Visier-Maß
, [
1215-1216] des -es, plur. inus. diejenige
Art des Maßes, welche bey dem Visieren der Fässer zum Grunde geleget wird, nach
welchem der Inhalt eines Fasses angegeben wird, zum Unterschiede von dem
Schenkmaße, nach welchem der Wein ausgeschenkt oder maßweise verkauft wird. In
Leipzig hält ein Eimer 54 Kannen Visier-Maß, welche 63 Kannen Schenkmaß machen;
in Nürnberg 32 Viertel Visier-Maß und 34 Viertel Schenkmaß.