Viertens
, [
1211-1212] (sprich virrtens,) adv. für
zum vierten, d. i. zum vierten Stücke, Grunde, Beweise u. s. f. ein, so wie
erstens, zweytens, drittens u. s. f. besonders alsdann übliches Wort, wenn man
mehrere Theile oder Stücke Einer Art anführet.