Der Viertelstag
, [
1211-1212] des -es, plur. die -e, nicht
der vierte Theil eines Tages, sondern von Tag, die Versammlung an einen
bestimmten Tage, bey der Reichsritterschaft, die Versammlung der Ritterschaft
Eines Ortes oder Cantons, zum Unterschiede von einem Rittertage, wenn die
Ritterschaft eines ganzen Kaisers zusammen kommt.