Der Viergraf
, [
1207-1208] des -en, plur. die -en, einer
von vier mit vorzüglichen Vorrechten versehenen Grafen. In dem Deutschen
Staatsrechte glaubte man ehedem, daß die Grafen von Schwarzburg, Cleve, Zilly
und Savoyen, besonderer Vorzüge wegen, nur vorzugsweise Grafen genannt worden;
daher man sie zum Unterschiede Viergrafen nannte. Schwarzburg hat diesen Titel
am längsten geführet, und ihn von dem Kaiser Rudolph förmlich bestätigt
erhalten. Eben so träumte man auch von gewissen Vierherren u. s. f.