Vierähren
, [
1205-1206] verb. reg. act. welches nur in
der Landwirthschaft einiger Gegenden üblich ist, das Rühren, oder die dritte
Umpflügung des Ackers zur Wintersaat zu bezeichnen, so fern es mit dem Pfluge
geschiehet; an andern Orten vierarten, von arten, ähren, pflügen.