Vice
, [
1193-1194] ein unabänderliches Beywort,
welches aus dem Französischen vice, entlehnet ist, und so, wie dieses, nur in
Zusammensetzungen gebraucht wird, eine Person zu bezeichnen, welche die Stelle
einer andern vertritt, und mit derselben eine ähnliche, obgleich geringere und
untergeordnete Würde hat. Daher der Vice-Admiral, welcher in manchen Staaten
noch von dem Unter-Admiral unterschieden wird; der Vice-König, Franz. Vice-Roi,
der Unterkönig, ehedem der Schaltkönig, welcher nicht mit einem bloßen
Statthalter verwechselt werden muß, indem jener, außer mehrerer Gewalt, auch
mit vielem äußern Pompe der königlichen Würde bekleidet ist; der Vice-Kanzler,
der Unterkanzler, und hundert andere Zusammensetzungen mehr. Bey den
Buchbindern wird der erste und letzte Bund an einem Buche, der ohne Schnüre
ist, das Vice-Gebünde genannt. Im Deutschen kann man das Vice - in vielen
Fällen durch unter ausdrucken. In dem alten Straßburgischen Stadtrechte bey dem
Schilter kommt dafür das sonst unbekannte Spett vor; Spettschöff, Vice-Schöppe,
Spettmeister, Vice-Meister.