Verwittern
, [
1181-1182] verb. reg. welches auf
doppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, durch
die Witterung aufgelöset werden, besonders von Mineralien. So verwittern die
Erze, wenn sie durch die Luft und ihre Säuren aufgelöset werden. Verwitterter
Kalkstein. 2. Als ein Activum, in welcher Gestalt es nur bey den Jägern üblich
ist, mit der gehörigen Witterung, d. i. Geruch gebenden Lockpfeife, versehen.
Das Eisen, die Falle, das Garn verwittern.