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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Verwittern

, [1181-1182] verb. reg. welches auf doppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, durch die Witterung aufgelöset werden, besonders von Mineralien. So verwittern die Erze, wenn sie durch die Luft und ihre Säuren aufgelöset werden. Verwitterter Kalkstein. 2. Als ein Activum, in welcher Gestalt es nur bey den Jägern üblich ist, mit der gehörigen Witterung, d. i. Geruch gebenden Lockpfeife, versehen. Das Eisen, die Falle, das Garn verwittern.
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