Verwehren
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1173-1174] verb. reg. act. wehren, d. i.
mit Gewalt hindern, daß etwas nicht gethan werde, mit der vierten Endung der
Sache, und der dritten der Person. Einem etwas verwehren. Dem Feinde den
Übergang über den Fluß zu verwehren suchen. Er wäre gern noch weiter gegangen,
allein es ward ihm verwehret. Man verwehrete mir mit ihm zu sprechen. Das ist
dir unverwehrt. Zuweilen auch wohl im weitern Verstande für verbiethen,
versagen. Der Herr hat dir die Ehre verwehret, 4 Mos. 24, 11. So auch das
Verwehren. Kero gebraucht dafür piuueran.