Verwahrlosen
, [
1169-1170] verb. reg. act. aus
leichtsinnigem Mangel der pflichtmäßigen Aufsicht oder Aufmerksamkeit
unvollkommener werden lassen; oder, wie es schon im Schwabenspiegel erkläret
wird, also einer bewarens los let in Dingk, dat he bewaren scholde; so daß
verwahren hier in der veralteten weitern Bedeutung für bewahren stehet. Die
Amme verwahrloset ein Kind, wenn sie dasselbe aus Mangel der Aufsicht zu
Schaden kommen lässet. Ein Mensch, der in seiner Jugend verwahrloset ist, aus
Mangel der Erziehung an Geist und Sitten verdorben ist. Ihr werdet sonst euer
Leben verwahrlosen, Jer. 42, 20. Ich will das Verwahrlosete in Israel wieder
bringen, Kap. 49, 6. Seine Gesundheit, seinen Verstand, sein Herz verwahrlosen.
Sich du nennen, heißt die gegenseitige Achtung verwahrlosen, Hermes. Eine
verwahrlosete Schreibart. Zuweilen auch unachtsam mit etwas umgehen, so daß
dadurch ein Schade geschiehet. So verwahrloset man das Feuer. Daher die
Verwahrlosung. Anm. Die Bildung dieses Wortes ist freylich ein wenig
ungewöhnlich, indem es von dem veralteten verwahrlos abstammet, ungeachtet
sonst von den mit los zusammen gesetzten Wörtern keine Zeitwörter gebildet
werden. Indessen ist es doch ein gutes und durch den Gebrauch veraltetes Wort.
In einigen Provinzen, z. B. in Liefland, wird es in verwesseln zusammen
gezogen, welches daselbst auch ausarten bedeutet, und sonst leicht von
verwechseln abgeleitet werden könnte. Die Niederdeutschen sagen für
verwahrlosen auf ähnliche Art verröklosen, von vuchlos, sorglos.