Veruntreuen
, [
1165-1166] verb. reg. act. aus Mangel der
gehörigen Treue wegkommen lassen, noch mehr, durch Untreue entwenden. Daß man
die Beylage nicht soll veruntreuen, 2 Macc. 3, 15. Die Knechte sollen nichts
veruntreuen ihren Herren, Tit. 2, 10. So auch die Veruntreuung.