Verträglich
, [
1161-1162] -er, -ste, adj. et adv. 1. Von
vertragen 4 (1) geneigt und Fertigkeit besitzend, sich mit einem andern zu
vertragen, d. i. allen Unwillen über dessen Beleidigungen fahren zu lassen;
wofür doch versöhnlich üblicher ist. 2. Von vertragen 4 (2) geneigt und
Fertigkeit besitzend, sich mit andern leicht zu vertragen, friedlich mit ihnen
zu leben, d. i. mit ihrem Begehren und Urtheilen überein zu kommen, oder alle
von ihnen verursachte Beschwerden zu tragen, und darin gegründet; wofür auch
das folgende vertragsam üblich ist. Verträglich seyn. Ein verträgliches Gemüth.
So auch die Verträglichkeit.