Der Vertrag
, [
1159-1160] des -es, plur. die -träge, von
dem folgenden Zeitworte, doch nur in Einer Bedeutung, eine gegenseitige
Bewilligung einer Zusage, ein Versprechen mit einem Gegenversprechen, zu
bezeichnen, besonders eine feyerliche Verabredung einer solchen Bewilligung; im
gemeinen Leben, ein Contract, in manchen Fällen auch der Vergleich. Einen
Vertrag machen schließen. Das ist wider unsern Vertrag. Einen Vertrag mit
jemanden treffen. Der Friedensvertrag, Bundesvertrag, Schutzvertrag,
Gränzvertrag u. s. f. Bey einem Vergleiche wird gemeiniglich vorausgesetzt, daß
der Gegenstand der gegenseitigen Zusage vorher streitig gewesen, welches
Vertrag unentschieden lässet. Das Bündniß ist noch eine andere Art des
Vertrages. Nieders. Verdracht, Vordracht. [
1161-1162]