Verstümmeln
, [
1155-1156] verb. reg. act. durch
gewaltsame Beraubung eines nothwendigen Theiles ungestalt machen. Man
verstümmelt einen Menschen, wenn man ihm die Nase oder Ohren, einen Fuß, eine
Hand u. s. f. abhauet oder abschneidet. Eine verstümmelte Bildsäule. An Nasen
und Ohren verstümmeln. So auch von andern körperlichen Dingen. Einen Baum
verstümmeln. Ingleichen die Wörter, eine Rede verstümmeln, sie gewisser
nothwendiger Theile berauben. Eine Stelle verstümmelt anführen, fehlerhaft
verkürzt. So auch die Verstümmelung. Im gemeinen Leben einiger Gegenden
verstümpeln, welches auch Sir. 35, 14 vorkommt; verstümpele deine Gabe nicht,
brich im Geben nicht zu viel ab, gib nicht zu wenig; wo aber die Figur
ungewöhnlich ist.