Verbeugen
, [
1183-1184] verb. reg. recipr. welches mit
verbiegen nicht als gleich bedeutend angesehen muß, und nur in engerer
Bedeutung üblich ist. Sich verbeugen, vor jemanden verbeugen, sich aus
Ehrfurcht vor ihm beugen oder biegen, sich neigen, im gemeinen Leben sich
verneigen. Es wird in der edlern Schreibart von beyden Geschlechtern gebraucht,
dagegen im gemeinen Leben von dem männlichen sich bücken, und von dem
weiblichen sich verneigen, üblich ist. So auch die Verbeugung im gemeinen Leben
von dem männlichen Geschlechte ein Bückling, Reverenz, und von dem weiblichen
ein Knix, eine Neige. Die stolze Hofdame, die ihrer Frau eine schiefe
Verbeugung und ein durchlauchtiges Lächeln abgelernt hat.