Das Verständniß
, [
1147-1148] des -sses, plur. die -e, auch
von dem Zeitworte verstehen, doch nur in zweyen Bedeutungen desselben. 1. Von
verstehen, Begriffe haben, ward Verständniß ehedem häufig für Verstand, oder
das Vermögen deutlicher Begriffe gebraucht, in welcher Bedeutung firstantnisse
schon bey dem Ottfried vorkommt. Die Manigfeltikeit der künst erlüchtet des
menschen verstentnyß, Buch der Weisen 1501. Da öffnete er ihnen das
Verständniß, daß sie die Schrift verstanden, Luc. 24, 45. Werdet nicht Kinder
an dem Verständniß, 1 Cor. 14, 20. Erleuchtete Augen des Verständnisses, Ephes.
1, 18. Es ist in dieser Bedeutung in der edlern Schreibart veraltet. Zwar haben
einige Neuere es wieder einzuführen versucht, und es von der Fertigkeit, sich
einen deutlichen Begriff von etwas zu machen, gebraucht, um es von dem
Verstande, dem bloßen Vermögen, zu unterscheiden, aber damit noch wenig Beyfall
gefunden. 2. Von der R. A. sich mit jemanden verstehen, ist das Verständniß.
(1) Das Mitwissen um eine geheime Sache, besonders das Mitwissen und die
Theilnehmung an einer geheimen Unternehmung, wo es vorzüglich im nachtheiligen
Verstande von einer unerlaubten Unternehmung gebraucht wird. Ein Verständniß
mit jemanden haben, mit ihm im Verständnisse stehen, sich mit ihm zu einer
geheimen Handlung verstehen. Es ist dieses zugleich der einzige Fall, in
welchem dieses Wort den Plural verstattet. Ehedem gebrauchte man dafür nur
Verstand. Er hat mit ihm seinen Verstand, Theuerd. Kap. 64. (2) Im weitesten
Verstande ist dieses Wort oft so viel als Vernehmen, d. i. Eintracht. In einem
guten, bösen, schlechten Verständnisse mit jemanden leben.
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1147-1148]