Verständigen
, [
1147-1148] verb. reg. act. von dem
vorigen Beyworte, verständig machen, in der ersten und weitesten Bedeutung, d.
i. verstehen machen, deutliche Begriffe von etwas beybringen, mit der vierten
Endung der Person. Jemanden verständigen, ihm etwas erklären, deutlich machen.
In weiterm Verstande oft so viel als benachrichtigen. Dero Meinung uns zu
verständigen, in den Kanzelleyen. Er ist dessen oder davon verständiget worden,
benachrichtiget. So auch die Verständigung.