Verbessern
, [
1183-1184] verb. reg. act. besser machen.
1. * Das Schadhafte an einem Dinge wegschaffen, und es dadurch besser machen;
eine im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung, wofür daselbst ausbessern üblich
ist. Indessen sagt man doch in einigen Gegenden, ein Haus, ein Schiff, ein
Kleid verbessern, für ausbessern. 2. Das Fehlerhafte wegschaffen, und dadurch
besser machen, in weichem Verstande es im Hochdeutschen allein üblich ist, und
auch hier nur von Sachen gebraucht wird. Jemandes Aufsatz, Zeichnung, Entwurf
u. s. f. verbessern. Haben sie nur Geduld, der Fehler verbessert sich von sich
selbst. 3. Im weitesten Verstande, für besser machen überhaupt, für welchen
Begriff sonst das einfache bessern üblich ist, sagt man ein Gut verbessern, es
in bessern Stand setzen, es einträglicher machen. So auch die Verbesserung, die
Handlung des Verbesserns. Anm. Es ist entweder unmittelbar von dem Comparativ
besser, da denn das ver nur zur Bildung eines thätigen Zeitwortes dienen würde,
(
S. Ver 2); oder auch nur von dem Zeitworte bessern, da
denn ver eine Änderung, andere Bestimmung, bezeichnen, oder auch nur zur
Erhöhung des Begriffes dienen würde,
S. ver 1. (c) und 5.