Verschwiegen
, [
1131-1132] -er, -ste, adj. et adv.
welches eigentlich das Mittelwort des Zeitwortes verschweigen ist, und auf
doppelte Art gebraucht wird. 1. In der gewöhnlichen passiven und objectiven
Bedeutung, was verschwiegen wird. Das bleibt verschwiegen. Etwas verschwiegen
halten. Die Sache ist noch verschwiegen. 2. In thätiger und subjectiver
Bedeutung, Fertigkeit besitzend, etwas durch Schweigen geheim zu halten, es
nicht bekannt zu machen. Verschwiegen seyn. Ein verschwiegener Freund.
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1131-1132]