Verschwärzen
, [
1129-1130] verb. reg. act. 1. Im gemeinen
Leben, für anschwärzen, d. i. verleumden, in eine üble Meinung bey jemanden
bringen. Seinen Freund bey jemanden verschwärzen. Daher das Verschwärzen und
die Verschwärzung. 2. Von schwärzen, den Zoll oder die Accise umgehen, ist
verschwärzen in einigen Oberdeutschen Gegenden, Waaren durch Schwärzen, d. i.
mit Umgehung der Abgaben, unter die Leute bringen.