* Verschuldigen
, [
1129-1130] verb. reg. act. welches das
Intensivum des vorigen ist, und ehedem in dessen zweyter und dritter Bedeutung
gebraucht wurde, jetzt aber veraltet ist. Der König hat sich verschuldiget, 2
Sam. 14, 13. Sich an dem Herrn verschuldigen, 2 Chron. 19, 10. Auch für
Verschuldigung, eine gesetzwidrige Handlung, wozu man eine Verbindlichkeit zur
Strafe auf sich ladet, ist Verschuldung üblicher.