Verschließen
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1123-1124] verb. irreg. act. (
S. Schließen.) 1. Vermittelst eines Schlosses zumachen,
versperren. Die Thore, die Thüren verschließen. Ein Zimmer, ein Haus, die Stadt
verschließen, durch Verschließung der Thüren. Eine wohl verschlossene Thür, ein
verschlossener Ort. Ingleichen in verschiedenen figürlichen Bedeutungen. Den
Leib der Mutter, den Himmel, daß er nicht Regen gebe, verschließen, in der
Deutschen Bibel. Sein Herz vor jemanden verschließen. Dem Grame den Zugang zu
seinem Herzen verschließen.
Ich such' umsonst mein Herz dem Kummer zu verschließen, Cron.
Der Bach, den Eis verschloß und Sonn' und West entsiegeln, Hag.
Das stolze Verdienst verschließt sich den Zutritt zu den
Großen und verachtet den Zutritt zu den Niedrigen, Gell. 2. An einem
verschlossenen Orte verwahren. Sein Geld verschließen. Sich verschließen,
einschließen. Figürlich heißt es Gal. 3, 23: wir waren unter dem Gesetz
verschlossen.