Verbannen
, [
1179-1180] verb. reg. act. welches nach
den verschiedenen Bedeutungen der Wörter Bann und bannen ehedem in
verschiedenen Verstande gebraucht wurde, und zum Theil noch gebraucht wird. 1.
* Von bannen, gebiethen, befehlen, war verbannen ehedem verbiethen; eine sehr
alte Bedeutung, in welcher dieses Wort schon in achten Jahrhunderte forbannen
lautet, Isländ. förbanna. Besonders bey Strafe verbiethen. Das Recht verbannen,
ehedem, es bey Strafe zu hindern oder zu stören verbiethen. Noch jetzt sagt man
in einigen Gegenden, ein Feld, eine Wiese verbannen, die Huth auf denselben bey
Strafe verbiethen. Ein verbannter Weg, welcher zu befahren verbothen ist. 2. *
In den Bann thun, mit dem Banne belegen, wofür Ottfried firmeinsamen, nach dem
Lat. excommunicare gebraucht; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, wofür
man jetzt lieber sagt, in den Bann thun. 3. * In der Deutschen Bibel altes
Testamentes, bedeutet dieses Wort sehr häufig in engerm Verstande, ein Ding
Gott so widmen, daß es nicht mehr zum gemeinen Gebrauche dienen konnte, sondern
getödtet oder zerstöret und verbrannt werden mußte, da es denn oft auch für
ausrotten, niedermachen und zerstören gebraucht wird. Wer den Göttern opfert,
der sey verbannt, 2 Mos. 22, 20. Dem Herren verbannt seyn, 3 Mos. 27, 28. Ein
verbannter Acker, V. 21. Der Herr wird verbannen den Strom des Meeres in
Ägypten, Es. 11, 15. Und so in vielen andern Stellen mehr, wo auch mit dem
Schwerte verbannen, so viel, als niedermachen ist, in so fern man glaubt, Gott
einen Dienst damit zu thun. 4. * Verwünschen, verfluchen, sich verbannen, sich
zusammen verschwören, eine im Hochdeutschen gleichfalls veraltete Bedeutung,
welche noch im Neuen Testamente vorkommt. Die Juden schlugen sich zusammen und
verbannten sich, weder zu essen noch zu trinken u. s. f. Apost. 23, 12, 14, 21;
sie verschworen sich. Ich habe gewünscht verbannet zu seyn von Christo, Röm. 9,
3; anathema fieri, und wird kein Verbanntes mehr seyn, hier
nichtlateinischer Text, siehe Image. Offenb. 22, 3, 5. Von Bann, die
Gränze, vielleicht auch von bannen, befehlen, gebiethen, ist verbannen, durch
ein Urtheil aus den Gränzen eines Gerichtsbezirkes oder einer Provinz
vertreiben, ehedem auch ausbannen, verbannisieren. Bey dem Ottfried irbannen,
im mittlern Lat. exbannire, elimitare. Daher ein Verbannter, Ital. bandito;
wovon nachmahls Bandit üblich geworden. Es kommt auch hier im eigentlichen
gerichtlichen Verstande im gemeinen Sprachgebrauche wenig mehr vor, in- dem
verweisen, und in manchen Fällen in die Acht erklären, dafür üblicher sind. Am
häufigsten gebraucht man es noch in weiterer und figürlicher Bedeutung für
vertreiben und verjagen überhaupt, besonders in der höhern und dichterischen
Schreibart. Jemanden aus seiner Gegenwart von sich verbannen. Verbanne Gram und
Sorgen. Die Liebe verbannt die Furcht. Gram und Sorge verbannen die Heiterkeit
aus meinem Gesichte, Dusch. So auch die Verbannung. Anm. Bey dem Ottfried
irbannen. Ver hat hier die erste Bedeutung des fort und fern, gleichsam von
einem Orte wegbannen. Im Österreichischen ist verbannt durch viele Verweise
verstockt gemacht, von dem veralteten bannen, ausfilzen, Schwed. banna.
[
1181-1182]