Verbällen
, [
1179-1180] verb. reg. act. welches nur in
einigen Gegenden üblich ist. Sich den Fuß verbällen, nicht so wohl ihn
verstauchen, vertreten, welches wohl auch zuweilen durch dieses Zeitwort
ausgedruckt wird, als vielmehr sich durch Gehen Schmerzen oder Taubheit in den
Füßen zuwege bringen. In diesem Verstande wird es besonders von den Pferden
gebraucht, welche sich verbällen, wenn sie lange unbeschlagen gebraucht werden.
So auch das Verbällen. Im gemeinen Leben verbellen, in einigen Gegenden auch
erbellen, erbällen. Bällen stammet hier allem Ansehen nach von wallen, gehen,
her.
S. dasselbe, ingleichen Ver 1 (h).