Verschaffen
, [
1113-1114] verb. reg. act. 1. * Hervor
bringen, veranstalten. Der Herr verschaffte einen großen Fisch, Jonä zu
verschlingen, Jon. 2, 1. Eben daselbst Kap. 4, 6 f. verschaffte Gott einen
Kürbis, einen Wurm, einen Ostwind. Welcher kam und verschaffete die
Gerechtigkeit des Herrn und seine Rechte an Israel, 5 Mos. 33, 21. Siehe, ich
habe in meiner Armuth verschaffet zum Hause des Herren hundert tausend Zentner
Goldes, 1 Chron. 23, 14; angeschaffet, herbey geschaffet, gesammelt. Die
Leichname der Ertödteten verschaffte Tobias zu begraben, Tob. 1, 21. Konnte
dieser nicht verschaffen, daß auch dieser nicht stürbe? Joh. 11, 37. In dieser
Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet, wo man es, 2. nur noch im engern
Verstande gebraucht, zu dem Besitz eines Dinges verhelfen, mit der dritten
Endung der Person. Jemanden Geld verschaffen, als ein Darlehen. Jemanden Recht
verschaffen, veranstalten, daß ihm Recht widerfahre. Ich will dir den Weinberg
Naboths verschaffen, 1 Kön. 21, 7. Wie kann er Brot geben und seinem Volke
Fleisch verschaffen? Ps. 78, 20. Ich bath ihn, uns ihre Bekanntschaft zu
verschaffen. Ein Freund verschaffte uns einen ungezwungenen Umgang, Sulz. 3. *
In einigen Oberdeutschen Gegenden bedeutet es so viel, als vermachen, im
Testamente. Der Kirche hundert Thaler verschaffen. Dagegen es in einigen
Niederdeutschen Gegenden ehedem so viel, als vollbringen, vollführen war. So
auch die Verschaffung, besonders in der zweyten Bedeutung.
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1115-1116]