Veräußern
, [
1179-1180] verb. reg. act. das Eigenthum
eines Dinges an einen andern übertragen, als ein allgemeiner Ausdruck, welcher
das verschenken, vertauschen, versetzen, verkaufen, in sich begreift. Indessen
wird es doch am häufigsten in engerm Verstande für verkaufen gebraucht. Ein Gut
veräußern. Seine Bibliothek, seinen Hausrath veräußern. So auch die
Veräußerung. Anm. Im Nieders. verüttern und üttern, im Schwed. yttra, im
mittlern Lat. extraneare. Es scheinet nach dem Lat. alienare und abalienare
gebildet zu seyn, und stammet entweder von dem Neutro äußern, oder auch von dem
Nennworte außer her. In beyden Fällen macht ver ein thätiges Zeitwort daraus.