Versagen
, [
1111-1112] verb. reg. act. et neutr.
welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert. 1. Den Genuß eines
Dinges zusagen, versprechen, eigentlich, mit Worten einem andern übertragen.
Die Waare ist schon versagt, einem andern versprochen. Sind sie schon versagt?
haben sie sich schon an jemanden versprochen? es sey, in welcher Absicht es
wolle. Meine Hand ist schon versagt, versprochen. Man gebraucht es in diesem
Verstande nur überhaupt, und ohne die dritte Endung der Person, vermuthlich, um
die Zweydeutigkeit mit der folgenden Bedeutung zu vermeiden. 2. Im entgegen
gesetzten Verstande ist versagen, das verlangte abschlagen. Rede mit dem
Könige, der wird mich dir nicht versagen, 2 Sam. 13, 13. Du hast den Hungrigen
dein Brot versagt, Hiob 12, 7. Wie darf ichs meinem Herren versagen? Judith 12,
14. Einem den Tanz versagen. Wer kann denen, die unschuldig litten, Bewunderung
versagen? Dusch.
Was (für) Lust er sich versagt, was Schmerzen er ertragen,
Haged.
3. Ein Feuergewehr versagt, wenn es nicht los gehen will; als
ein Neutrum. Die Büchse versagt mir. Im Scherze gebraucht man es in mehrern
Fällen, wenn eine Handlung, eben da sie geschehen soll, unterbrochen wird; z.
B. wenn jemand niesen will, und daran gehindert wird. Es scheint nicht, daß es
hier eine Figur der vorigen Bedeutung ist, sondern vielmehr von sagen
abstammet, so fern es im weitesten und ursprünglichsten Verstande ehedem einen
jeden Laut hervor bringen bedeutete. Ver würde alsdann hier eben den Sinn
haben, wie in verriechen, verfließen, verpuffen u. s. f. Daher die Versagung,
besonders in der zweyten, und das Versagen in der dritten Bedeutung. Anm. In
der mittelsten Bedeutung schon bey dem Ottfried firsagen, bey dem Notker und
Willeram versagen, im Nieders. verseggen, im mittlern Lat. dedicere. Veraltete
Bedeutungen sind: 1. Entsagen, welche schon um die Mitte des achten
Jahrhundertes vorkommt. 2. Absprechen, bey dem Notker. 3. Verbiethen. 4.
Verklagen, u. s. f.