Verrücken
, [
1111-1112] verb. reg. act. von der
gehörigen Stelle, aus der gehörigen Lage rücken. 1. Eigentlich. Einen Tisch,
einen Stuhl verrücken. Die Grenze verrücken, Hof. 5, 10. Jemanden das Ziel, ihm
sein Concept verrücken, figürlich, ihn in einer Sache hindern und ihm die davon
geschöpfte Hoffnung vereiteln. Lasset euch niemand das Ziel verrücken, Col. 2,
18. Die verrückte Lage seines Glückstandes. 2. Figürlich. (1) * Aus dem
Wohlstande in den entgegen gesetzten Stand des Übels, des Verderbens versetzen,
eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Wir sind verrückt worden, Nehem. 1,
7. Bey andern alten Schriftstellern ist eine Jungfrau verrücken, sie entehren,
schwächen. Eine verrückte Person, eine geschwächte, im Gegensatze einer
unverrückten. (2) Jemanden den Verstand, den Kopf verrücken, ihn um den
gehörigen Gebrauch seines Verstandes bringen. Das hat ihm ganz den Kopf
verrückt. Daher bedeutet das Mittelwort verrückt häufig, des gehörigen
Gebrauches seines Verstandes beraubt, und darin gegründet. Verrückt seyn. Ein
verrückter Mensch. Ein verrückter Einfall. In der breitern Oberdeutschen
Mundart verrucken, welche Form auch noch in der Deutschen Bibel vorkommt.