Verrichten
, [
1109-1110] verb. irreg. act. welches in
verschiedenen Bedeutungen vorkommt. 1. Von richten, und ver, in der Bedeutung
der Übertragung ist verrichten in einigen Gegenden überlassen, übertragen.
Jemanden Salzgüter verrichten, in den Salzwerken zu Lünneburg, ihm Sohle
überlassen. 2. Durch Richten versperren, bey den Jägern. Ein Jagen verrichten,
denn dazu bestimmten Platz mit dem Zeuge umstellen. Auch wohl den Zeug
verrichten, vorrichten, aufstellen. 3. * Hinrichten; eine im Hochdeutschen
veraltete, nur noch in einigen Gegenden übliche Bedeutung. 4. Zu Ende bringen,
so daß ver entweder eine Intension, oder auch eine Beendigung, als die Figur
der völligen Entfernung bezeichnet. (1) * Im weitesten aber jetzt veralteten
Verstande, wo es von jeder Vollbringung einer Handlung gebraucht wurde. Ein
Buch verrichten, es zu Ende bringen. (2) In engerer und gewöhnlicherer
Bedeutung gebraucht man es nur noch von der Vollbringung eines Geschäftes,
einer pflichtmäßigen, mit Überlegung und bestimmter Absicht verbundenen äußern
Handlung. Viel zu verrichten haben, viel zu thun, viel Geschäfte haben. Was
hast du hier zu verrichten? Seine Arbeit verrichten. Ein Geschäft nach Wunsch
verrichten. Nach verrichteter Arbeit ist gut ruhen. In figürlichem Verstande
sagt man in der anständigern Sprechart, seine Nothdurft verrichten, den
Unterleib ausleeren, härtere und unanständigere Ausdrücke zu vermeiden. Anm.
Ehedem bedeutete einen Streit verrichten, auch denselben beylegen, wo es dem
Wort- und Sachverstande noch mit vergleichen überein kommt.
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1109-1110]