Verrammeln
, verb. reg. act. wovon dieses das Intensivum von jenem ist,
durch Rammen oder Rammeln, d. i. fest Stoßen, versperren oder verschließen.
Eine Thür verrammeln, entweder mit eingerammten Pfählen, oder auch mit fest vor
der Thür zusammen geschlagener Erde, Mist u. s. f. Im Bergbaue wird bey dem
Schießen des Gesteines das Bohrloch verrammelt, wenn der Raum über der Patrone
und neben dem Schießröhrchen mit derb geschlagenem Lehm und Sand ausgefüllet
wird.