Verneinen
, [
1099-1100] verb. reg. act. nein zu etwas
sagen, es mit nein beantworten, im Gegensatze des bejahen. Eine Frage
verneinen. In weiterer Bedeutung, welche doch in der Logik am üblichsten ist,
verneinet man etwas, wenn man einem Subjecte etwas abspricht. Hier verneinet
man schon, wenn man z. B. sagt, das Eisen ist nicht glühend; daher daselbst ein
jeder Satz, worin die Partikel nicht vorkommt, ein verneinender Satz genannt
wird. So auch die Verneinung. Daher das Verneinungswort, womit man verneinet,
dergleichen nein, und in weiterm Verstande nicht, mit nichten u. s. f. sind.
Anm. Bey dem Ottfried inneinen, intneinen, im Nieders. nenen, vernenen,
benenen.