Verantworten
, [
1177-1178] verb. reg. act. mit der
vierten Endung der Sache, mit Worten vertheidigen, in der weitesten Bedeutung
dieses Wortes. Er soll in fürantwurten, soll ihn vertheidigen, im
Schwabenspiegel. Im Nieders. ehedem verantwoorden. In diesem meinem
Gefängnisse, darin ich das Evangelium verantworte, Phil. 1, 7. Es ist in dieser
weitern Bedeutung veraltet, indem es nur noch auf eine doppelte Art gebraucht
wird. 1. Als ein Activum, von Sachen, und auch hier nur in engerer Bedeutung,
Rede und Antwort, d. i. Rechenschaft, von einer Handlung geben, eine begangene
Handlung vertheidigen. Das will ich verantworten. Das läßt sich unmöglich
verantworten. Eine Nothlüge läßt sich verantworten, Weiße. 2. Von Personen, als
ein Reciprocum, sich verantworten, sein Betragen, seine Handlungen mit Worten
vertheidigen, ihre Rechtmäßigkeit behaupten. Paulus verantwortete sich, Apost.
24, 10. Sorget nicht, wie ihr euch verantworten sollet, Luc. 21, 14. Sich vor
jemanden, gegen jemandem, im gemeinen Leben auch, bey jemanden verantworten.
Sich vor Gericht verantworten. Willst du dich noch gegen mir verantworten? eine
ungebührliche Handlung vertheidigen? Aber mit der zweyten Endung der Sache ist
es im Hochdeutschen gleichfalls veraltet: sich der Anklage verantworten, Apost.
25, 16; besser, wegen der Anklage. So auch die Verantwortung, welches Wort
ehedem auch, so wie das Zeitwort, von einer gerichtlichen Schutzschrift,
Vertheidigung oder Defension gebraucht wurde. Thue auf meine Verantwortungen,
auf meine Gefahr, ich will es verantworten, dafür stehen. Jemanden zur
Verantwortung ziehen, ihn nöthigen, Rechenschaft von seinen Handlungen zu
geben. Anm. Es ist entweder von dem Hauptworte Antwort oder auch von dem
Zeitworte antworten gebildet. In beyden Fällen dienet die Partikel dazu, ein
thätiges Zeitwort zu bilden, welches mit der vierten Endung der Sache verbunden
werden könne.
S. Ver. 2.