Vernehmlich
, [
1099-1100] -er, -ste, adj. et adv. so daß
man es vernehmen, d. i. nicht allein hören, sondern auch das Mannigfaltige in
dem Laute unterscheiden könne, von der Stimme, und im Gegensatze des
unvernehmlich. Vernehmlich sprechen, so daß man alle Sylben gehörig
unterscheiden und verstehen könne. Eine sehr vernehmliche Ausrede haben. Mit
vernehmlicher Stimme. Vernehmlich singen.