Vernageln
, [
1097-1098] verb. reg. act. 1. Mit Nägeln
verschließen, zunageln. Eine Thür, ein Fenster vernageln. 2. Durch Nageln, oder
im Nageln verderben, oder unbrauchbar machen. Ein Pferd wird vernagelt, wenn
bey dem Beschlagen die Nägel zu tief in das Horn geschlagen werden. Die Kanonen
vernageln, sie durch eingeschlagene Nägel oder Bolzen in das Zündloch
unbrauchbar machen. So auch die Vernagelung.