Vermummen
, [
1097-1098] verb. reg. act. durch
Verhüllung, besonders des Gesichts unkenntlich machen. Ein Kind vermummen, so
in Kleider einhüllen, daß es fast unkenntlich wird. Sich vermummen. Vermummte
Personen. Vermummt seyn. Daher das Vermummen. Anm. Im Nieders. und gemeinen
Leben der Hochdeutschen vermummeln, im Engl. mumm, Schwed. förmumma. Siehe 3.
Mumme.