Veranlassen
, [
1177-1178] verb. reg. act. Anlaß zu etwas
geben. Einen Befehl, eine That veranlassen. Jemanden zu etwas veranlassen, oft
auch ihn dazu bewegen. Der Landesherr veranlasset ein Collegium etwas zu thun,
als ein glimpflicher Ausdruck für befehlen. Es hat mich niemand dazu
veranlasset. Daher die Veranlassung, nicht allein die Handlung des
Veranlassens, sondern auch das Ding, welches etwas veranlasset, der Anlaß. Anm.
Es ist vermittelst der Partikel ver aus dem Hauptworte Anlaß zu einem thätigen
Zeitworte gebildet, welches auch aus der regelmäßigen Conjugation erhellet;
denn wenn es von dem Zeitworte lassen wäre, so müßte es irregulär gehen.
S. Ver 2.